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Arbeitsmedizinische Betreuung von Betrieben

Eignungsunter­suchungen

Untersuchungen nach Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Erstbelehrung nach Infektionsschutzgesetz (IFSG) §43

Arbeitsmedizinische Betreuung von Betrieben

Arbeitsmedizinische Betreuung von Betrieben jeglicher Art nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2 mit jeglichen entsprechenden arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen.

(ehemals G-Untersuchungen)

Eignungsuntersuchungen für

  • Fahr-Steuer-Überwachungstätigkeiten (bspw. Kran, Stapler, PKW & LKW)
  • Arbeiten mit Absturzgefahr
  • Atemschutztätigkeiten (bei Bedarf auch nach FwDV 7 (ehemals G26.3))
  • Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre
  • Arbeiten bei Überdruck (z.B. Taucherarbeiten)
  • Offshore-Tauglichkeitsuntersuchung

Untersuchungen nach Fahrerlaubnis-Ver­ord­nung (FeV)

Untersuchungen bei:

  • Ersterwerb / Verlängerung des Führerscheins für den LKW oder Bus (C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE)
  • Ersterwerb / Verlängerung des Personenbeförderungsscheins („Taxi-Schein oder P-Schein“)

Erstbelehrung nach Infektionsschutzgesetz (IFSG) §43

Vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich benötigt man eine Belehrung und Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz durch das zuständige Gesundheitsamt. Dieser Belehrungsbogen ist ein unverbindlicher Vorschlag des RKI an die Landesbehörden.

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